
Mapping der aktuellen EU Nachhaltigkeitsrechtsakte zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und Abgleich der Anforderungen mit den Leistungen des Food Security Standard (FSS)
Der FSS ermöglicht eine Analyse der für den Agrarsektor relevantesten geschützten Rechtspositionen unter dem LkSG, der CSDDD, der EUDR, der Konfliktmineralien-VO sowie der FLR. Die (flächendeckende oder risikobasierte) Umsetzung des FSS in der Lieferkette trägt im Kontext der CSRD zudem dazu bei, qualitative, lieferkettenbezogene Merkmale unter den ESRS Standards E2, E3, S2 und S3 darzustellen.
Details
Während die Sorgfalts- und Berichtspflichten von den Unternehmen umzusetzen und zu erfüllen sind, die in den Anwendungsbereich der jeweiligen Rechtsakte fallen, sollen die Menschen- und Umweltrechte und nicht nur unternehmensintern, sondern in der weltweiten Lieferkette gewährleistet werden. Der Schutz bestimmter Rechtspositionen ist damit das Wirkungsziel der verschiedenen Nachhaltigkeitsrechtsakte und strahlt in die gesamte Lieferkette hinein.
Die verschiedenen nationalen und europäischen Gesetzgebungsorgane haben die Bedeutung von Standards und Zertifikaten erkannt, insbesondere im Hinblick auf das LkSG, die CSDDD, die EUDR und die CSRD. Ein Zertifikat, das bestimmte geschützte Rechtspositionen im Rahmen eines Audits durch einen unabhängigen Auditor bei dem betroffenen Zulieferer vor Ort abprüft, bietet eine relativ hohe Gewähr dafür, dass das abstrakt festgestellte Risiko konkret nicht vorliegt. Die Ressourcen der Risikoanalyse können dadurch auf als potentiell risikobehaftet identifizierte Zulieferer fokussiert werden, was dem Grundsatz der Priorisierung, der allen genannten Regelungswerken gemein ist, gerecht wird. Zugleich ist klar, dass die Beauftragung externer Dritter mit der Durchführung von Zertifizierungen ein Unternehmen nicht von der ureigenen Verantwortung zum Menschenrechtsschutz in der Lieferkette entbindet. Zertifikate können zwar als Maßnahme zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten herangezogen werden, führen aber nicht zu einer Enthaftung eines Unternehmens, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Zertifikatserteilung nicht (mehr) vorliegen.
Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens verschiedener Nachhaltigkeitsrechtsakte und unter Berücksichtigung der internationalen Rahmenwerke zum Menschenrechts- und Umweltschutz in Lieferketten haben wir eine Bewertung des Food Security Standard (FSS) und seiner Begleitprogramme aus juristischer Sicht vorgenommen. Der Inhalt des menschenrechtsbezogenen Standards wurde mit den geschützten Rechtspositionen und den Sorgfaltspflichten aus den diversen Rechtsakten abgeglichen, um festzustellen, welche gesetzlichen Anforderungen Unternehmen bei Nutzung des FSS bzw. Durchlaufen der Begleitprogramme erfüllen. Die nachfolgenden Ausführungen sind eine Zusammenfassung der Ergebnisse. Die Informationen geben den Stand zum Januar 2025 wieder und sind vorbehaltlich zukünftiger Änderungen an den Rechtsakten oder Auslegungshinweisen der EU Kommission oder nationaler Behörden.