Der Food Security Standard: Ein Instrument, um dem deutschen Lieferkettengesetz zu entsprechen?

Nach jahrelangem Ringen um ein deutsches Lieferkettengesetz haben sich die Minister für Arbeit, Entwicklung und Wirtschaft auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf geeinigt, der im März 2021 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Menschenrechte entlang globaler Wertschöpfungsketten. Das Lieferkettengesetz soll 2023 in Kraft treten und für alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter_innen gelten. Verschärfungen werden bereits 2024 folgen, dann muss das Gesetz auch von Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern umgesetzt werden.

Einer der nächsten Schritte wird jetzt sein, geeignete Instrumente und Kontrollmechanismen zu finden, um den Anforderungen der Bundesregierung, und somit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, zu entsprechen. Der Food Security Standard (FSS) kann hier eine wichtige Rolle spielen und Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen.

Der FSS wurde auf der Grundlage des Menschenrechts auf angemessene Nahrung und vom Rat der FAO (2004) verabschiedeten Leitlinien zum Recht auf Nahrung entwickelt. Die freiwilligen Leitlinien berücksichtigen eine Vielzahl wichtiger Überlegungen und Prinzipien, wie Gleichheit und Anti-Diskriminierung, Partizipation und Inklusion, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit sowie das Prinzip, dass alle Menschenrechte universell, unteilbar, miteinander verbunden und voneinander abhängig sind. Der Food Security Standard folgt diesem ganzheitlichen Ansatz und deckt mit seinen 17 Prinzipien ein breites Spektrum an guten Praktiken und Menschenrechten ab. Dabei ist er kein eigenständiger Standard, sondern kann als Add-on in bereits bestehende freiwillige Nachhaltigkeitsstandards integriert werden.

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FSS Analyse

Eine kürzlich durchgeführte Analyse zeigt, dass der FSS die im deutschen Lieferkettengesetz definierten Anforderungen abdeckt und somit ein geeignetes Instrument darstellt, um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen.

So deckt der FSS beispielsweise die Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen, einschließlich existenzsichernder Löhne, Beschäftigung frei von jeglicher Form der Diskriminierung sowie der Bereitstellung von Schutzausrüstung für gefährliche oder riskante Arbeiten ab. Darüber hinaus müssen Unternehmen die Wahrung von Land und Wasserrechten sicherstellen und den Zugang zu sauberem Trinkwasser gewährleisten. Um Kinderarbeit von allen landwirtschaftlichen Aktivitäten auszuschließen, beziehen sich sowohl der FSS als auch das Lieferkettengesetz auf die ILO-Konvention (138), die die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren verbietet. Des Weiteren ist jede Form von Zwangsarbeit verboten und die Gründung oder auch das Beitreten von Gewerkschaften muss erlaubt sein. Der FSS verlangt Konformität mit nationalem sowie regionalem Recht und schließt daher auch Praktiken wie Folter oder Menschenhandel aus – auch dies entspricht den Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes. Neben diesen Vorgaben verlangen sowohl das Lieferkettengesetz als auch der FSS, dass Beschwerdemechanismen bereitgestellt und unterhalten werden, um möglichen Verstößen entsprechen zu können.

Während im deutschen Lieferkettengesetz Umweltauflagen meist vernachlässigt werden, könnte dies in der europäischen Version des Gesetzes anders sein. Im März 2021 hat das Europäische Parlament die Resolution zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht und Unternehmensverantwortung mit großer Mehrheit angenommen. Obwohl die Details noch von der Europäischen Kommission, vermutlich im Juni dieses Jahres, festgelegt werden müssen, ist schon jetzt abzusehen, dass das europäische Gesetz strenger ausfallen wird. Neben der Sicherstellung von Menschenrechten in globalen Lieferkettenwerden auch Governance- und Umweltaspekte miteinbezogen werden. Darüber hinaus wird der EU-Entwurf nicht nur für alle „großen“ Unternehmen verpflichtend sein, sondern auch für börsennotierte sowie risikobehaftete Unternehmen, die in der EU registriert sind, werden den Vorgaben entsprechen müssen. Unternehmen, die ihre Waren auf dem europäischen Markt vertreiben wollen, werden ebenfalls einbezogen. Da das europäische Gesetz spätestens sechs Monate nach seiner Umsetzung in deutsches Recht übertragen werden soll, sind auch für das deutsche Lieferkettengesetz Verschärfungen zu erwarten. Der FSS bietet daher vorausschauenden Unternehmen schon jetzt die Möglichkeit den Standard als Teil ihres Risikomanagements zu integrieren und so spätere Anpassungen zu umgehen.

 

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